AGB

AGB

Allgemeine Gschäftsbedingungen der Firma itenax,
recruiting professionals

Stand: Mai 2010

1. Geltungsbereich

1.01. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Firma itenax mit natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend Kunde). Abweichenden oder ergänzenden Regelungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.

1.02.  Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Besondere Bestimmungen zur Personalvermittlung

2.01. Leistungen der Firma itenax

a)  Der Vertrag zur Personalvermittlung kommt durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB zustande. Der Vertrag ist schriftlich abzufassen. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Die Firma itenax übernimmt für den Kunden die Suche nach geeigneten Kandidaten für Fach- und Führungspositionen. 

2.02. Haftung

a) Die Firma itenax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen und sonstigen Informationen über die Kandidaten.
b) Die Haftung der Firma itenax und ihrer Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich ausgeschlossen ist.

3. Besondere Bestimmungen zur Projektarbeit

3.01. Auftragserteilung und Vertragsgegenstand

a) Beauftragung und Beschreibung der Vertragsleistungen (Beratung, Projekt, Leistungsumfang, Spezifikationen, Durchführung und Vergütung usw.) erfolgen durch Einzelverträge oder Auftragsbestätigungen der Firma itenax nebst zugehöriger Anlagen und bedürfen der Schriftform, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
b) Die Firma itenax bedient sich zur Erfüllung der Projekte freier Mitarbeiter (Businesspartner/Auftragnehmer). Der Kunde wirkt an der Auswahl des freien Mitarbeiters mit und kann seine Zustimmung erteilen bzw. verweigern.

3.02. Haftung/Pflichtverletzung der Firma itenax

a) Die Firma itenax haftet grundsätzlich nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist, Personenschäden (Leben, Körper-, Gesundheitsschäden) und garantierte Eigenschaften, sowie für Schäden, die auf dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG) beruhen.
b) Die Firma itenax haftet nicht für Schäden, wenn sie durch eigenmächtige Änderungen, unsachgemäßen Gebrauch oder vertragswidrigen und über den Nutzungszweck  hinausgehenden Einsatz der Vertragsleistungen oder deren unrechtmäßige Weitergabe an Dritte entstehen.
c) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
d) Soweit die vertragliche Haftung vorstehend beschränkt wird, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch für die parallel dazu bestehende deliktische Haftung sowie für die Haftung der Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter der Firma itenax.

3.03. Haftung/Pflichtverletzung der Businesspartner/Auftragnehmer

a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Firma itenax von der Haftung für Schäden freizustellen, die durch die nicht vertragsgemäße erbrachte Leistung des Auftragnehmers beim Kunden entstanden sind. Die Haftung wegen Pflichtverletzungen bestimmt sich weiterhin nach den gesetzlichen Regelungen.
b) Der Einsatz von urheberrechtlich geschützten Arbeitsmitteln beim Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma itenax. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Werke Dritter ohne die entsprechende Berechtigung nicht zu nutzen. Der Auftragnehmer stellt die Firma itenax von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hervorgehen.
c) Zum Einsatz von Open Source Software ist der Auftragnehmer nach schriftlicher Anzeige an die Firma itenax und den Kunden nur berechtigt, soweit nach dem jeweiligen Lizenzmodell
i) der Auftragnehmer, die Firma itenax und der Kunde nicht verpflichtet sind, die Ergebnisse zur generellen Nutzung freizugeben und
ii) die Firma itenax und der Kunde berechtigt sind, freie Programme oder Programmteile in eigene Programme zu inkorporieren und zusammen als proprietär zu behandeln.
d) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass durch seine Tätigkeit oder die von ihm eingesetzten Arbeitsmittel keine IT-Schädlinge in den Bereich des Kunden oder der Firma itenax eingebracht werden.

3.04. Geheimhaltungs-und Obhutspflichten

a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Software und sonstiges Material und das damit verbundene geheime KnowHow, verwendete Methoden und Verfahren unbefristet geheim zu halten und sie - soweit nicht zur  Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Sie werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
b) Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, soweit die geheimen Informationen allgemein bekannt werden oder von dritter Seite ohne Geheimnisbruch und ohne Auferlegung einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden.

4.  Zahlungsbedingungen

4.01. Die von der Firma itenax erbrachten Dienstleistungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig.
4.02. Maßgeblich für den Nachweis der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei der Firma itenax.
4.03. Die Firma itenax ist berechtigt, bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszeitpunktes Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten (bei Verbrauchern 5%-Punkte) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt zu verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Ansprüchen kann der  Kunde weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen

5. Allgemeine Haftungsbegrenzung

5.01. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Firma itenax haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

5.02. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

5.03. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde stellt die Firma itenax von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

5.04. Die unter Ziff. 4.01. aufgeführten Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Erfüllung der Dienstleistung. Dies gilt nicht, wenn der Firma itenax Arglist vorzuwerfen ist.

6. Datenschutz

6.01. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird darauf hingewiesen, dass die Firma itenax zur Ausführung der Dienstleistung personenbezogene Daten erheben und auf einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeiten und speichern darf. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Firma itenax verpflichtet sich ausdrücklich, ihr bekannt gewordene Daten der Kunden an Dritte weder gegen Entgelt oder unentgeltlich weiterzugeben. Um den Kunden über Neuigkeiten unterrichten zu können, ist die Firma itenax berechtigt, die Daten der Kunden auch nach Auftragserledigung in einer Datenbank zu speichern. Die Firma itenax wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Auf Wunsch des Kunden werden seine Daten unverzüglich gelöscht.

6.02. Der Kunde wird hiermit davon informiert, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend gespeichert werden.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

7.01. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für den Firmensitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Firma itenax ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

7.02. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel bzw. der fehlenden Regelung tritt eine Bestimmung, wie sie von den Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen worden wäre. Sollten sich die Vertragsparteien diesbezüglich nicht einigen können, gilt das dispositive Recht.